Startschuss für die Prüfung zweier neuer regionaler Gewerbeschwerpunkte

„Die Wirtschaft ändert sich weltweit rasant“, so Holger Dorn (AfD). Viele Unternehmen werden in den kommenden Jahren Arbeitsplätze abbauen. „Daher ist es Aufgabe der Region neue Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte Dorn. „Wir brauchen Entwicklungsmöglichkeiten für neue Unternehmen.“ In der Region herrsche aktuell ein eklatanter Mangel an geeigneten Flächen. Es wäre fahrlässig, darauf zu spekulieren, dass durch den Wirtschaftswandel auch irgendwann Gewerbeflächen freiwerden. „Wir können es uns nicht leisten, so lange zu warten“, sagt der Regionalrat.  „Es ist verständlich, dass niemand vor seiner Haustür ein neues Gewerbegebiet mit entsprechendem Lärm und Verkehr haben möchte.“ Die davon betroffenen Menschen davon zu überzeugen werde nicht leicht sein, sei aber notwendig.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Regionalversammlung bringt zwei Regionalplanänderungsverfahren auf den Weg

STUTTGART: Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am Mittwoch mehrheitlich für die Einleitung zweier Regionalplanänderungsverfahren samt Strategischer Umweltprüfung zur Entwicklung eines Regionalen Gewerbeschwerpunktes gestimmt. Dabei geht es um Gebiete auf der Gemarkung Aichelberg im Bereich der A 8 und der Gemarkung Mundelsheim im Bereich „Benzäcker“.

In der Region Stuttgart besteht aktu­ell nur ein sehr eingeschränktes Angebot an gewerblichen Flächen. Zwar sollen zunächst bereits erschlossene, versiegelte Flächen nachgenutzt werden, jedoch sind große Flächen, gerade auch für emissions- und störungsintensive Vorhaben, nicht verfügbar. Wenn es sie gibt, sind sie oft Privateigentum und damit für eine aktive Standortpolitik, die den technologischen Wandel strategisch begleitet, nur sehr bedingt geeignet. Daher ist die Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen erforderlich. Die Ausweisung „regionaler Gewerbeschwerpunkte“ im Regionalplan verfolgt dabei das Ziel, die am besten geeigneten Flächen zu bestimmen: Standorte, die relativ geringe Eingriffe in Freiraumfunktionen erfordern, verkehrsgünstig gelegen sind und zu den Anforderungen der ansässigen Wirtschaft passen. 

Standort Aichelberg

Sowohl die regionale Perspektive als auch der Bedarf der örtlichen Unternehmen sind wichtig. Bei ihrer Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) haben sich die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Bad Boll mit einem Standort an der Anschlussstelle Aichelberg befasst. Das Gebiet liegt unmittelbar nördlich der A 8, ist damit hervorragend angebunden und kann erreicht werden, ohne die Ortschaft zu durchfahren. Gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart wurde eine Lösung für die gewerbliche Entwicklung des Teilraums an der Anschlussstelle erarbeitet unter Berücksichtigung einer Standorteignung für regionalbedeutsame Vorhaben. Mit Ausnahme von Bad Boll wollen sich die Gemeinden – dies sind Aichelberg, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell unter Aichelberg – an der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbestandortes beteiligen und haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Die Regionalversammlung hat nun beschlossen, dass ein Änderungsentwurf des Regionalplans mit Festlegung eines regionalen Gewerbeschwerpunktes. Dafür müsste ein regionaler Grünzug reduziert werden.

Standort Mundelsheim

Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart wurde im Rahmen der Haushaltsverabschiedung im Dezember 2020 beauftragt, die Ausweisung eines regionalen Gewerbeschwerpunktes an der Anschlussstelle der A 81 in Mundelsheim zu prüfen, das Interesse der Gemeinden zu klären und ein entsprechendes Planänderungsverfahren vorzubereiten. Dabei geht es um einen neuen regionalen Gewerbeschwerpunkt „Benzäcker“. Zusätzlich dazu wird nun auch der bestehende Gewerbeschwerpunktes „Ottmarsheimer Höhe“ betrachtet. Durch einen koordinierten Betrieb der beiden Gewerbegebiete könnte ein qualitativ abgestimmtes Gewerbeflächenangebot geschaffen werden: mit kleinteiligen Nutzungen im noch verfügbaren Bereich der „Ottmarsheimer Höhe“ und Vorhaben mit größerem Flächenbedarf im Gebiet „Benzäcker“. Die Gemeinden des örtlichen Zweckverbandes, zu denen aus der Region Stuttgart Besigheim, Gemmrigheim, Mundelsheim und Wahlheim gehören, haben in einem „Letter of Intent“ bereits ihre Bereitschaft signalisiert, die Gebiete gemeinsam zu entwickeln. Für den Bereich eines möglichen regionalen Gewerbeschwerpunktes „Benzäcker“ legt der Regionalplan derzeit noch einen Grünzug sowie ein Vorhaltsgebiet für Landwirtschaft fest. 

Was bedeuten die Beschlüsse der Regionalversammlung? Vor der Erarbeitung des konkreten Planentwurfs werden zunächst die Träger öffentlicher Belange über die Einleitung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Diese „frühzeitige Unterrichtung“ ermöglicht es den entsprechenden Stellen, den Verband Region Stuttgart über geplante oder bereits in der Umsetzung befindliche Maßnahmen, die für die Planänderung von Belang sein könnten, vorab zu informieren. Die eigentliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Gemeinden und Umweltverbände sowie der Öffentlichkeit erfolgt dann erst ein einem weiteren Schritt, wenn die Regionalversammlung die Offenlage eines Änderungsentwurfs beschließt. Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart würde anschließend das insgesamt dreimonatige öffentliche Beteiligungsverfahren durchführen. Die Bewertung der während des Verfahrens eingereichten Stellungnahmen und die Abwägung der verschiedenen Interessen erfolgt wieder durch die Regionalversammlung.

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