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AfD wirkt – Windkraftplanung auf dem Prüfstand

Nachdem – wie mehrfach berichtet – die Regionalplanfortschreibung zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen noch keine Rechtskraft erlangen konnte, soll der Planungsausschuss im Verband Region Stuttgart nun in seiner nächsten Sitzung am 16. September 2026 nähere Informationen in Form eines Sachstandsberichts erhalten. Die AfD-Fraktion erwartet dabei detaillierte Auskünfte zu den Einwendungen, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gegenüber der vom Verband vorgelegten Planung erhoben hatte. 

Bis jetzt sei man zur Einordnung der neuen Entwicklung auf die Berichterstattung durch die Lokalpresse angewiesen gewesen, betont ein Sprecher der AfD-Fraktion. Demnach seien es Konflikte mit Belangen des Naturschutzes und des sogenannten Überlastungsschutzes, die das Ministerium zu einer Ablehnung der Planung veranlasst haben. Die AfD-Vertreter sehen sich damit in ihrer Einschätzung bestätigt. In einem ausführlichen Antrag zur Beschlussfassung der Regionalversammlung im Dezember 2025 hatte die AfD-Fraktion die Herausnahme strittiger Flächen aus der Gebietskulisse gefordert. Der Antrag wurde ohne Debatte abgelehnt. 

„Es ist festzuhalten, dass alle anderen Fraktionen – einschließlich der Grünen – dem vorgelegten Plan zugestimmt und Naturschutzbelange hintangestellt haben. Enthalten in diesem Plan waren auch für den Vogelschutz bedeutsame Gebiete wie der sogenannte Regenpfeiferacker, dessen Herausnahme die AfD beantragt hatte“, bemerkt Hannes Ernst, der Leiter des AfD-Arbeitskreises im Planungsausschuss der Region. 

Regionalrat Nikolaos Boutakoglou erinnert daran, dass er in seinem Redebeitrag in der Sitzung der Regionalversammlung im Dezember 2025 darauf hingewiesen habe, dass bei der Planung der Windkraftprojekte die Belange des Naturschutzes und die Kritik von betroffenen Anwohnern nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. „Die Prämisse war das möglichst schnelle Erreichen des Flächenziels von 1,8 Prozent, was auf Geheiß der Bundesregierung für die Erzeugung erneuerbarer Energien eingeplant werden soll“, so Boutakoglou. Dass einzelne Vorhabenträger durch die Anwendung eines Zielabweichungsverfahrens versuchen könnten, naturschutzrechtliche Vorgaben zu umschiffen, sieht man bei der AfD-Fraktion kritisch. „Wir werden hinsichtlich dieser Entwicklungen wachsam bleiben und uns weiterhin nicht scheuen, Kritik am Windkraftkonzept in Süddeutschland zu üben“, lautet das Fazit der AfD-Vertreter.

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