Region sichert Vorkommen und Abbau von Rohstoffen

Regionalversammlung leitet mit dem Beteiligungsverfahren den nächsten Schritt im Verfahren zur möglichen Änderung des Regionalplans ein.

Für Stephan Wunsch (AfD/FR) zeige die aktuelle geopolitische Situation drastisch: „Es ist extrem wichtig, eigene Rohstoffressourcen umfassend zu nutzen und sich nicht in Abhängigkeiten zu begeben.“ Es sei klar, dass Versorgungssicherheit mit Rohstoffen sowie der Versuch das Klima zu schützen, erhebliche Zumutungen mit sich bringe. Auch hier gehe es um Zumutungen für die Anwohner. „Die Staub- und Lärmemissionen sind ebenso wie die Erschütterungen laut dem Umweltbericht auch bei der Erweiterung unterhalb der Grenzwerte zu erwarten“, so Wunsch. Von daher stimme man dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

STUTTGART: Die Regionalversammlung hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Verfahrens zur möglichen Änderung des Regionalplans einzuleiten. Grundlage für diesen Beschluss ist der Planentwurf zur Rohstoffsicherung und zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe an den Standorten Marbach-Rielingshausen, Markgröningen und Weissach. Diesen hat die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung erarbeitet. Zudem wurde die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Durch den Beschluss der Regionalversammlung kann mit der insgesamt dreimonatigen Offenlage begonnen werden. Beteiligt sind neben der von der Planänderung betroffenen Städten und Gemeinden, den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben auch die Öffentlichkeit in Form einer umfassenden Information und Einbeziehung der Bevölkerung. Nach Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen werden die vorgebrachten Anregungen zunächst im Planungsausschuss vorberaten. Im Anschluss kann der Satzungsbeschluss vorbereitet und gegebenenfalls durch die Regionalversammlung gefasst werden. Bis zum Satzungsbeschluss ist das Verfahren ergebnisoffen.

Bisheriges Verfahren

Im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gingen bereits Hinweise in Bezug auf das Planungsverfahren ein. Viele davon beziehen sich auf konkurrierende Raumnutzungsansprüche und sind damit Gegenstand des Beteiligungsverfahrens und der anschließenden Abwägung. Für den Offenlagebeschluss relevante Aspekte, die sich direkt auf die geplante Abgrenzung beziehen oder eine mögliche Änderung des Regionalplans von vorneherein komplett ausschließen, wurden in Form einer öffentlichen Sitzungsvorlage in die Regionalversammlung eingebracht und schriftlich beantwortet. Die intensive Auseinandersetzung mit allen vorgebrachten Anregungen im Rahmen einer abschließenden Gesamtbetrachtung bleibt davon unberührt. 

Hintergrund: Sicherung und Abbau von Rohstoffen in der Region Stuttgart

Der Verband Region Stuttgart ist gemäß Landesentwicklungsplan für die Sicherung abbauwürdiger Rohstoffvorkommen zuständig. Im Regionalplan sind regionalbedeutsame Abbaustätten, aktivierbare Reserven und Rohstoffvorkommen als Bereiche für den Abbau von Rohstoffen und als Bereiche zur Sicherung von Rohstoffen festzulegen. Im Zuge der Regionalplanfortschreibung 2009 wurden 31 Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und 30 Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen festgelegt. Dabei decken die Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe rein rechnerisch den Bedarf der ersten 20 Jahre nach in Kraft treten des Regionalplanes, die Gebiete zur Sicherung den der darauffolgenden 20 Jahre. Damit wird angestrebt, den Import mineralischer Rohstoffe von außerhalb der Region Stuttgart so weit wie möglich zu vermeiden, da dieser auf Grund der großen Massen und Volumen mineralischer Rohstoffe aufwendig und emissionsintensiv ist.

Die Region Stuttgart weist im Vergleich zu ihren Nachbarregionen einen deutlich niedrigeren Eigenversorgungsanteil mit Rohstoffen auf. Daher sollte es das Ziel sein, dass zumindest die Mengen, die durch Produkte aus Jurakalk und Muschelkalk substituierbar sind, möglichst weitgehend in der Region bereitgestellt werden. Eine Sicherung der abbauwürdigen bzw. in Abbau befindlichen Lagerstätten mineralischer Rohstoffe über Vorranggebiete trägt dazu grundlegend bei. Aufgrund der anhaltend regen Bautätigkeit in der Region ist die Bereitstellung mineralischer Rohstoffe weiterhin erforderlich – dies auch, weil eine signifikante Substitution mineralischer Rohstoffe durch Rohstoffrecycling aufgrund des begrenzten Materialrückflusses nicht möglich ist. Neben einer Änderung der Bedarfssituation können auch veränderte Rahmenbedingungen an einzelnen Standorten dazu führen, dass bereits vor Ablauf des vorgenannten Prognosezeitraums eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der einschlägigen Festlegungen des Regionalplanes erfolgen muss.

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