Sozialticket – fair, regional und einheitlich

Die Regionalversammlung fordert die Repräsentanten des VRS im Aufsichtsrat des VVS auf, sich für die Prüfung der Einführung eines Sozialtickets einzusetzen und dafür die Entwicklung eines Konzeptes für ein VVS-weites Sozialticket zu beantragen.

Das Sozialticket soll für alle Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG, AsylbLG sowie Bezieher des Kinderzuschlages nach dem § 6a BKGG gelten.

Als Berechnungsgrundlage ist der Leistungsanteil für Verkehr im Regelbedarf nach § 6 RBEG zu berücksichtigen.

  1. Bei der Konzeptentwicklung ist ein Modell unter den Gesichtspunkten fair, regional und einheitlich zu erarbeiten, welches eine durch die Aufgabenträger für die Verkehrsunternehmen beziehungsweise den VVS in Höhe der ermittelten Einnahmenverluste zum Tag der Einführung vorsieht und zusätzliche Einnahmen durch Neukundengewinnung nach Einführung anteilig zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen beziehungsweise VVS aufteilt.
  • Anhand des erstellten Konzeptes sollen die voraussichtlichen Kosten ermittelt werden und im Aufsichtsrat des VVS sowie den beteiligten Gebietskörperschaften Landkreise, Stadt Stuttgart und VRS unter Einbindung der Erfahrungen des Stuttgarter Models vorgestellt werden.
  • Die für die Konzeptentwicklung ggf. anteilig für den VRS notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt zu berücksichtigen.

Begründung

Finanziell leistbare Mobilität ist in unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft unabdingbar. Wer nicht mobil ist, findet wesentlich schwerer Arbeit, ist in seiner sozialen Interaktion eingeschränkt und wird an seiner Teilhabemöglichkeit am sozialen und kulturellen Leben limitiert.

Ein Sozialticket gibt es in fast allen großen Städten und einigen Landkreisen:

Konstanz Sozialticket seit 2000, Karlsruhe mit Karlsruher Pass seit 2009, Villingen-Schwenningen seit 2009, Tübingen  mit KreisBonus Card seit 2011, Mannheim mit Sozialpass seit Juli 2012, Heidelberg Rhein-Neckar-Ticket mit Heidelberg Pass seit Januar 2014, Ulm mit Lobbycard seit Juli 2014, Stuttgart für Zone 1 und 2 mit BonusCard seit 2015, Heilbronn  Stadt- und Landkreis seit April 2015. (Quelle Wikipedia)

Gerade in einer so wohlhabenden Region wie der Region Stuttgart sollte ein Sozialticket möglich und gewünscht sein.

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