Weiterer Schritt für strategischen Vorhaltestandort für Industrie und Gewerbe in Dettingen
Joachim Hülscher (AfD) bemerkte, „dass uns der Strukturwandel mit negativen Langzeitfolgen politisch aufgenötigt wird.“ Er verwies darauf, dass niemand wisse, ob die Neuflächen künftig wirklich benötigt werden. Wichtig sei es aber, „die Regionalplanung strategisch weitsichtig zu steuern.“ Seine Fraktion stimme der Eröffnung des Verfahrens zu, sehe aber angesichts der Masse an Prüfkriterien und Schutzaspekten durch die Lage im Regionalen Grünzug einen langen Weg bis zu den Ergebnissen.
Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.
Regionalversammlung macht Weg für Regionalplanänderungsverfahren frei
STUTTGART: Große Chance für Zukunftstechnologien und Innovation in der Region: Die Regionalversammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung mit guter Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Regionalplanänderungsverfahren zur Entwicklung eines strategischen Vorhaltestandorts für Industrie und Gewerbe gestimmt. Im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens wird festgestellt, ob auf einem noch nicht final bestimmten Areal am „Hungerberg“ in Dettingen unter Teck ein regionaler Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen ausgewiesen werden kann. Ziel ist die Ansiedlung von Unternehmen und Einrichtungen, die den wirtschaftlichen Strukturwandel in der Region Stuttgart vorantreiben.
Eine Entwicklung des Standortes ist derzeit noch ausgeschlossen, weil sich die Flächen gemäß Regionalplan in einem „Regionalen Grünzug“ befinden. Ihre bauliche Nutzung ist möglich, wenn der Regionalplan entsprechend umgeschrieben wird. Dies setzt ein formales Plan- und Beteiligungsverfahren voraus, das ergebnisoffen durchgeführt wird. Ein Regionalplanänderungsverfahren umfasst grundsätzlich einen Bericht mit der Abschätzung von Auswirkungen auf Umwelt und Natur – inklusive potenzieller verkehrlicher Effekte. Zudem müssen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. All dies soll nun zügig angegangen werden.
Warum soll gerade der Standort Dettingen entwickelt werden?
Bereits 2009 wurde in einer Machbarkeitsstudie ermittelt, dass sich die Lage des Standorts mit unmittelbarem Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz mit Autobahn und Bundesstraße sowie Schienenanschluss für eine industrielle oder gewerbliche Entwicklung eignet. Die verfügbare Fläche könnte bis zu 42 Hektar umfassen – angestrebt wird derzeit eine Flächengröße von zunächst rund 20 Hektar mit Erweiterungsoptionen. Zudem hat die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG), in der Dettingen gemeinsam mit Kirchheim/Teck und Notzingen organisiert ist, konkrete Kooperationsbereitschaft signalisiert. „Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart (WRS) arbeitet gemeinsam mit den berührten Gemeinden mit Hochdruck an einer Regelung zur Entwicklung des Standortes“, erläuterte Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling. Dies solle gewährleisten, dass die Fläche im Falle einer Regionalplanänderung auch tatsächlich für eine strategische Nutzung zur Verfügung stünde. „Wenn schon Freiräume in Anspruch genommen werden müssen, dann auch für Zwecke, die dies wirklich rechtfertigen“, so Schelling.
Wie geht es nach dem Beschluss der Regionalversammlung weiter?
Nach Einleitung des Verfahrens durch die Regionalversammlung erarbeitet die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart einen Entwurf zur Änderung des Regionalplans. Auf Basis der Entwurfsunterlagen, die im Planungsausschuss vorberaten werden, beschließt die Regionalversammlung die Offenlegung des Entwurfs. Die Geschäftsstelle führt anschließend das insgesamt dreimonatige Beteiligungsverfahren durch. Die Bewertung der während des Verfahrens eingereichten Stellungnahmen und die Abwägung der verschiedenen Interessen erfolgt wieder durch die Regionalversammlung.