Wie geht es weiter mit der Energie aus Wind und Sonne?

Joachim Hülscher (AfD) bezeichnete das Zwei-Prozent-Ziel als „politisch aus der Luft gegriffen“. „Wir sehen ja, dass die Investoren nicht in Scharen Schlage stehen, dass muss man sich bewusst machen.“

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Planungsausschuss diskutiert die weiteren Schritte zur Standortsicherung für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in der Region

STUTTGART: Was bedeuten die Festlegungen zum Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag der Landesregierung für die Region? Und wie wirken sich die Neuauflage des Windatlasses 2019 und eine entsprechend aktualisierte Datengrundlage auf die Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen aus? Im Planungsausschuss am Mittwoch gab es eine Bestandsaufnahme zu diesen Fragen mit anschließender Diskussion zu den weiteren planerischen Überlegungen und Schritten.

Eine neue, zentrale Vorgabe durch die Landesregierung bildet in der dicht besiedelten Region Stuttgart eine besondere Herausforderung: Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Windkraft und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden. Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart wurde in diesem Zusammenhang damit beauftragt, das zuständige Landesministerium um Informationen zu den genauen Rahmenbedingungen zu bitten. Diese Vorgaben würden dann zusammen mit potenziellen Flächen für Wind- und Solarnutzung die Grundlage für eine Teilfortschreibung des Regionalplans bilden. Die Geschäftsstelle wird zwischenzeitlich einen Kriterienkatalog für die Findung möglicher Photovoltaik-Flächen vorlegen – basierend auf einer Potenzialstudie des Landes. Bei der Windkraft werden die Daten aus dem Windatlas 2019 zugrunde gelegt, um „Suchräume“ zu definieren, die eine für die Energiegewinnung ausreichende „Windhöffigkeit“ aufweisen.

Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen wurden bereits 2011 im Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans ermittelt. Das Änderungsverfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden und ruht derzeit. Die vorliegende Überarbeitung des Windatlasses als zentraler Datengrundlage und damit auch die Änderung des relevanten Schwellenwerts für die Eignung von Standorten, macht eine umfassende Revision des planerischen Vorgehens nötig. Wesentliche Eckpunkte wie Abstände zur Wohnbebauung und ganz aktuell die Umsetzung des Zwei-Prozent-Zieles bringen weiteren Klärungsbedarf. Bei den Arbeiten am Regionalplan wird auch die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, sich über die Inhalte zu informieren und Stellung zu beziehen.  

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