Antrag zur Prüfung der Barrierefreiheit und Erfassung von regionalen Schwachstellen

Barrierefreiheit bedeutet: alle Aspekte des Lebens sollen so gestaltet sein, dass auch die Bedürfnisse von Menschen mit dauerhaften körperlichen, seelischen und kognitiven Einschränkungen oder Sinnesbeeinträchtigungen gerecht beachtet werden. Sie ist für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen ebenso wichtig wie für Eltern mit Kinderwagen. Gerade auch mit Blick auf den demographischen Wandel ist eine durchgängige Umsetzung von Barrierefreiheit unabdingbar.

§ 4 Abs. 8 ÖPNVG fordert den barrierefreien Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Danach sollen die Belange u. a. von Familien mit Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen bei der Planung und Gestaltung der Infrastruktur, der Fahrzeuge und der Verkehrsangebote besondere Berücksichtigung finden.


Das ist noch lange nicht durchgängig umgesetzt. Häufig sind Aufzüge in den Stationen defekt, oftmals über längere Zeiträume. Treppen, die die Bahnsteige miteinander verbinden oder zur Ausgangsebene führen, sind ohne hilfsbereite Passanten de facto unüberwindbare Hindernisse.

Die Geschäftsstelle soll beauftragt werden, eine tabellarische Auflistung von Barrieren im Verantwortungsbereich des VRS zu erstellen. So kann ein Überblick über möglicherweise bestehende Schwachstellen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf (z.B. Bau vandalismussicherer Rampen) gewonnen werden. Bei der Auflistung sollen besonders die Bereiche

– Haltestelleninfrastruktur S-Bahnhöfe und Busbahnhöfe

– Einstieg in die Fahrzeuge

– Fahrgastinformation

bewertet werden. Der Bericht soll den Zeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018 umfassen und im September 2018 in der Regionalversammlung präsentiert werden.

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