Erfassung von Schwachstellen bei der Barrierefreiheit im ÖPNV-Bereich des VRS

Barrierefreiheit bedeutet: alle Aspekte des Lebens sollen so gestaltet sein, dass auch die Bedürfnisse von Menschen mit dauerhaften körperlichen, seelischen und kognitiven Einschränkungen oder Sinnesbeeinträchtigungen gerecht beachtet werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt das unmissverständlich fest.

§ 4 Abs. 8 ÖPNVG fordert den barrierefreien Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Danach sollen die Belange u. a. von Familien mit Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen bei der Planung und Gestaltung der Infrastruktur, der Zugänge, der Fahrzeuge und der Verkehrsangebote besondere Berücksichtigung finden.

Sozial- und Behindertenverbänden wie der VdK fordern die konsequente Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben ebenso wie die AfD.

Ein Überblick über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit im Bereich des ÖPNV im Verantwortungsbereich des VRS, i.W. bei S-Bahnen und Expressbussen, ist erforderlich. Die Gruppe der AfD im VRS stellt daher den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb von sechs Monaten eine umfassende, aktuelle, tabellarische Auflistung von Barrieren in diesem Bereich bereitzustellen. Es sollen dabei insbesondere

– Haltestelleninfrastruktur

– Einstieg in die Fahrzeuge

– Fahrgastinformation

bewertet werden. Dadurch wird für die Verwaltung und das Regionalparlament des VRS ein Überblick über Schwachstellen gewonnen und es kann konkreter Handlungsbedarf abgeleitet werden.

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