Grundsatzvereinbarung für „Strategischen regionalen Vorhaltestandort Dettingen/Kirchheim“ unterschriftsreif

Nach Joachim Hülscher (AfD) solle die Region in ihrem Handeln logisch sein. „Wir hatten die Projektvorbereitung beauftragt. Und wir sehen die Grundsatzvereinbarung in einer guten Abwägung der verschiedenen Interessen und der Verteilung der Kosten.“ Hülscher bedauerte, dass bei den verbliebenen 20 Hektar nur noch vom einem „Standörtchen“ gesprochen werden könne.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Verband Region Stuttgart beauftragt Zusammenarbeit der regionalen Wirtschaftsförderung mit den drei beteiligten Gemeinden

STUTTGART: Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung stimmte mit guter Zwei-Drittel-Mehrheit dafür, dass die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) die Grundsatzvereinbarung „Strategischer regionaler Vorhaltestandort Dettingen/Kirchheim“ mit der Stadt Kirchheim unter Teck und den Gemeinden Dettingen unter Teck und Notzingen schließt. Die WRS soll in diesem Rahmen, gemeinsam mit den drei Kommunen der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck“ (VVG Kirchheim) die weiteren Grundlagen für die Realisierung des Vorhaltestandorts für Gewerbe am „Hungerberg“ erarbeiten. Dazu gehören unter anderem eine Wirtschaftlichkeitsanalyse, die Bewertung von Risiken, ein Kriterienkatalog für die Ansiedelung von Unternehmen und eine Vorgehensweise für die Vermarktung der Fläche. Eine Untersuchung der Auswirkungen auf Natur und Klima sowie auf die Landwirtschaft samt einer Konzepterstellung für das Flächenmanagement wurden bereits 2020 beauftragt. Die Kosten teilen sich die Projektpartner.

Mit der Grundsatzvereinbarung wurden die Leitplanken gesetzt, an denen sich die Projektpartner bei der weiteren Konkretisierung des Vorhaltestandort-Projektes verbindlich orientieren können. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um den Beschluss zur tatsächlichen Realisierung des Vorhaltestandortes. Formal getrennt und ergebnisoffen werden parallel zur Projektvorbereitung die regional- und bauleitplanerischen Verfahren durchgeführt. Das Regionalplanänderungsverfahren, bei dem die Möglichkeit der Aufhebung eines Grünzugs und die Ausweisung eines Regionalen Gewerbeschwerpunkts im Bereich des Hungerbergs geprüft wird, wurde in der Regionalversammlung im vergangenen Dezember beschlossen. 

WRS-Geschäftsführer Dr. Walter Rogg betonte, dass die Entwicklung rund um die Stichworte „Decarbonisierung“ und „Digitalisierung“ eine der größten Aufgaben in der Region sei. Allerdings hätten auch nur wenige Regionen in Europa ein ähnlich großes Innovationspotenzial. „Manchmal können neue Standorte in bestehenden Strukturen geschaffen werden, manchmal nicht. Finden Neuinvestitionen jedoch in der nächsten Generation des Wirtschaftens keinen Platz, werden sie weg und wahrscheinlich auch langfristig verloren sein“, warb Rogg um die Zustimmung zur Grundsatzvereinbarung.

Weitere Schritte
Nach Beschlussfassungen aller beteiligten kommunalen Gremien werden die VVG Kirchheim und die WRS die weiteren Projektgrundlagen detailliert ausarbeiten, so ein Kooperationsvertrag zwischen den Projektpartnern formuliert werden kann. Ein weiterer Fokus liegt auf der Sondierung des Grunderwerbs und der Erschließung der Flächen, die rund 20 Hektar umfassen sollen.

Konzept des Strategischen regionalen Vorhaltestandorts
In der Region Stuttgart steht für eine zeitnahe Umsetzung von strategischen Investitionsprojekten aktu­ell nur ein sehr eingeschränktes Flächenangebot zur Verfügung. Dies gilt verschärft für Gewerbegebiete in einer Größenordnung ab 10 Hektar sowie für Flächen, die spezifische infrastrukturelle Anforderungen, ins­besondere im Bereich der verkehrlichen Anbindung, erfüllen. 2018 wurde daher vom Verband Region Stuttgart und der WRS eine regionale Gewerbeflächenstrategie erarbeitet. Dabei wurde die „Entwicklung eines strategischen regionalen Vorhaltestandortes für regionalbedeutsame Investiti­onsprojekte des technologischen und ökonomischen Wandels“ als Ziel formuliert und Handlungsfeld beschlossen. Die „Regionalen Vorhaltestandorte“ sind ein Lösungsansatz, um dem Defizit an größeren, baureifen Industrieflächen in der Region Stuttgart zu begegnen. Denn es ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil, wenn es keine konkrete Angebotsplanung bei Gewerbeflächen gibt – insbesondere in der Region Stuttgart, in der die vorherrschenden kleinteiligen Grundbesitzverhältnisse eine rasche Realisierung von Vorhaben regelmäßig entschleunigen. Standorte, die zur Bedarfslage der ansässigen Wirtschaft passen, die infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllen, eine ausreichende Akzeptanz vor Ort finden und zudem möglichst geringe Eingriffe in Freiraumfunktionen erforderlich machen, sind in der Region Stuttgart ausgesprochen knapp. Die Sicherung und Vorbereitung regionaler Vorhaltestandorte soll es dabei ermöglichen, handlungsfähig zu sein und eine verlässliche Perspektive für die Bereitstellung ei­ner geeigneten Fläche anbieten zu können.

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