Effektive Abläufe für bessere Mobilität

Für Christian Köhler (AfD/FR) ist abzusehen, dass die öffentliche Verkehrsinfrastruktur nicht wirklich einen dauerhaften Schaden hinsichtlich der Nutzerzahlen genommen hat. „Dieser Regionalverkehrsplan ist jedoch der Versuch, auf die zahlreichen weiteren geänderten und verschärften Rahmenbedingungen seit 2018 angemessen zu reagieren“, so Christian Köhler.  Verkehrsplanung sei zwar nicht immer die erste Anlaufstelle zur Bekämpfung des Klimawandels, aber man könne Verkehrsströme vermeiden, verhindern und verlagern. „Man kann Angebote machen, Angebote aufzeigen, um die Menschen im besten Fall zu Verhaltensänderungen zu bewegen“, sagt Christan Köhler. „Wir nehmen zudem positiv zur Kenntnis, dass in der Vorlage ein Bekenntnis zur technologischen Offenheit ins Sachen Verkehrsmittelantriebsform erhalten bleibt.“

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Regionalversammlung leitet mit dem Beteiligungsverfahren den nächsten Schritt im Verfahren zur kurzfristigen Ergänzung des Regionalverkehrsplans ein. 

STUTTGART: Die Regionalversammlung hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Verfahrens zur kurzfristigen Ergänzung des Regionalverkehrsplans einzuleiten. Hierbei erhalten die Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum vorliegenden Entwurf zu äußern.

Unter anderem ist vorgesehen, in den Regionalverkehrsplan Infrastrukturvorhaben, die zur Realisierung des Deutschlandtaktes und zur Stärkung des Schienenknotens Stuttgart diskutiert werden, aufzunehmen. Darüber hinaus sollen die bereits im geltenden Regionalverkehrsplan enthaltenen Ausführungen zum Klimaschutz, zu Angebotsausweitungen bei der S-Bahn, Weiterentwicklungen beim Expressbus RELEX, Radschnellverbindungen und autonomen Fahrzeugen um aktuelle Entwicklungen ergänzt sowie die Themen Seilbahnen und City-Logistik künftig im Regionalverkehrsplan aufgeführt werden. Mit einer abschließenden Beratung durch den Verkehrsausschuss sowie und einer Beschlussfassung durch die Regionalversammlung wird noch vor der Sommerpause 2023 gerechnet.

Warum wird der Regionalverkehrsplan ergänzt?

Gute Mobilitätsbedingungen bestimmen maßgeblich die Attraktivität von Wohn- und Wirtschaftsstandorten und sind eine wichtige Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit moderner Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften, wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Der vorliegende Regionalverkehrsplan wurde im Juli 2018 durch die Regionalversammlung beschlossen. Seither haben einige Rahmenbedingungen des Mobilitäts- und Verkehrssektors wesentliche, zum Teil sehr dynamische Entwicklungen zu verzeichnen. Beispielsweise wurden mehrere Klimaschutzgesetze und -pläne mit ambitionierteren Klimaschutzzielen verabschiedet, umfangreiche Förderprogramme aufgelegt bzw. die Förderung sowie neue „Push“-Maßnahmen eingeführt. Ebenso wurden technische Entwicklungen im Verkehrssektor vorangetrieben, wie die Digitalisierung, alternative Antriebe, (teil-)autonome Systeme, neue Verkehrsmittel oder bessere Vernetzung. Zudem wirken sich die COVID-19-Pandemie und der Ukrainekrieg unter anderem durch häufigeres Homeoffice, verändertes Freizeit- und Einkaufsverhalten, Veränderungen in der Verkehrsmittelwahl sowie steigende Energiepreise auf das Mobilitätsgeschehen aus. Vor diesem Hintergrund hat der Verkehrsausschuss 2021 beschlossen, dass überprüft werden soll, inwiefern und in welcher Form der Regionalverkehrsplan weiterbearbeitet werden soll.

Wie sieht die Vorgehensweise aus?

Die bisherige Fortschreibung des Regionalverkehrsplans erfolgte in einer sehr transparenten und beteiligungsorientierten Vorgehensweise. Dies soll für die weiteren Arbeiten am Regionalverkehrsplan beibehalten werden. Gleichzeitig soll die Bearbeitung der einzelnen Inhalte so zeitnah wie möglich erfolgen. Aus diesem Grund wird ein zweistufiges Vorgehen mit einer Unterscheidung der Inhalte nach Untersuchungsbedarf und Bearbeitungsdauer gewählt:

  • In der aktuell laufenden kurzfristigen Ergänzung werden Aspekte behandelt, die keine grundlegenden Untersuchungen, umfangreiche Modellanwendungen  oder Vergabeverfahren erfordern und mit bestehenden Mitteln bearbeitet werden können. Diese Stufe befindet sich nun im Stadium des Beteiligungsverfahrens.
  • In einer darauf folgenden mittelfristigen Anpassung sollen Inhalte bearbeitet werden, die vertiefende Betrachtungen, umfassende Anwendungen eines Verkehrsmodelles, methodische Weiterentwicklungen oder externe Expertise erfordern. Hierzu sollen vorab die Mobilitätsdaten für die Region Stuttgart aktualisiert und ein neues regionales Verkehrsmodell entwickelt werden. Hierfür werden aktuell die Grundlagen zusammengestellt, um möglichst zeitnah die Stufe mittelfristige Anpassung angehen zu können.

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