Region schlägt Flächen für Windkraftanlagen vor
„Erneut müssen kommunale Entscheidungsträger unter den surrealen Zwangsvorgaben der Bundesregierung leiden“, kritisierte Daniel Lindenschmid (AfD/FR), „wenn 1,8 Prozent der Landesfläche mit Windindustrieanlagen zugepflastert werden sollen.“ Zeitgleich mit dem Ausbau dieser „Vogel- und Insektenschreddern“ werde die Kernenergie als eine der zuverlässigsten Energiequellen der Gegenwart eliminiert, würden jahrhundertealte Kulturlandschaften verschandelt. Allein, um die Abschaltung von Neckarwestheim II zu kompensieren, würden mindestens 1.100 Windindustrieanlagen benötigt. Auch das Ziel „Netto-Null beim Flächenverbrauch bis 2035“ werde in diesem Zusammenhang nicht einmal mehr thematisiert. Schlussendlich müsse der Verband den „Zwangsvorgaben“ der Bundesregierung und diesem „verhängnisvollen Irrweg“ folgen.
Die AfD/FR-Fraktion hat geschlossen gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Umwidmung/Freigabe von Flächen für Windindustrieanlagen gestimmt.
Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.
Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien sollen erfüllt und in Einklang mit dem Schutz von Menschen, Natur und Landschaft stehen. Regionalversammlung beschließt Planentwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
STUTTGART: Die Planungen zur Nutzung erneuerbarer Energie in der Region Stuttgart werden der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Sitzung der Regionalversammlung wurden infrage kommende Flächen und Auswahlkriterien präsentiert. Die Regionalrätinnen und -räte haben entschieden, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und den Offenlagebeschluss zur Teilfortschreibung des Regionalplans für das Thema „Windkraft“ gefasst. Die Teilfortschreibung schafft die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau von Windkraftanlagen und ist notwendig, um das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von mindestens 1,8 % (Wind) der Regionsfläche zu erreichen. Falls dieses Ziel nicht erreicht werden kann, würde es aus rechtlicher Sicht bedeuten, dass ein viel höherer Anteil der Regionsfläche bebaut werden könnte – ohne Rücksicht auf Landmarken oder der Umzingelung von Gemeinden.
Berücksichtigte Kriterien
Der Verband Region Stuttgart hat dabei die Verpflichtung, die Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien zu erfüllen und gleichzeitig den Schutz von Menschen, Natur und Landschaft soweit möglich zu gewährleisten. Daher wurden bei der Festlegung der infrage kommenden Vorranggebiete neben rechtlichen Einschränkungen auch weitere Auswahlkriterien berücksichtigt. Hierzu zählt ein Vorsorgeabstand zwischen Vorranggebieten und Wohnbebauung von 800 Metern. Damit hat die Region einen größeren Abstand als die rechtlich notwendigen 700 Meter zugrunde gelegt. Eine Ausweitung des Abstands über 800 Meter würde hingegen das Erreichen des Flächenziels gefährden. Neben Immissions- und Naturschutzaspekten wurde auch die Bedeutung historischer Denkmäler (z.B. Grabkapelle auf dem Württemberg) und UNESCO-Weltkulturerbestätten, deren großräumige Umgebung geschützt werden muss, bedacht.
In einem umfassenden Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zusammengestellt wurde, werden die mitunter erheblichen Wirkungen auf die Erholungsqualität, das Landschaftsbild und die Tier- und Pflanzenwelt dargestellt. Gebiete mit bereits bestehenden bzw. genehmigten Anlagen wurden bei der Auswahl möglicher Vorranggebiete besonders berücksichtigt. Damit wird angestrebt, Anlagen an Standorten mit bereits bestehender Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu konzentrieren. Zudem können dort bestehende Anlagen in Zukunft durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Der Planentwurf wird den Städten, Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet. Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf sowie den Umweltbericht und ergänzende Unterlagen in der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart, den Landratsämtern sowie auf der Homepage des Verbands Region Stuttgart einsehen. Zudem sind in unterschiedlichen Gemeinden sowie Online-Informationsveranstaltungen geplant, um die Planinhalte und das Verfahren zu erläutern und Fragen zu beantworten. Die Regionalversammlung wird sich mit allen eingehenden Stellungnahmen befassen.