Regionale Entwicklungsachse beschlossen

Die zwischenzeitlich an das S-Bahn-Netz angebundenen Gemeinden erfüllten laut Klaus Mauch (AfD/FR) die Voraussetzungen für die Festlegung als Gemeinden im Siedlungsbereich und den damit verbundenen erweiterten Spielräumen hinsichtlich der Ausweisung von Wohnflächen. Seine Fraktion begrüße ausdrücklich das entstehende wirtschaftliche entwicklungspolitische Veränderungspotenzial. „Wir unterstützen auch ausdrücklich die damit einhergehende Förderung des ÖPNV. Es darf dabei indes nicht vernachlässigt werden, dass auch der Individualverkehr angemessen und im Interesse der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen ist“, appellierte Mauch.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Die Regionalversammlung hat einer Regionalplanänderung für die Festlegung einer Regionalen Entwicklungsachse und von Gemeinden im Siedlungsbereich zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang zugestimmt. Rechtskraft erhält die Planungsänderung nach Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

STUTTGART: Die neue Regionale Entwicklungsachse verläuft entlang der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang – diese Schienenverbindung war ein wichtiges Kriterium, das der Regionalplanänderung zugrunde liegt. Der Bereich der Entwicklungsachse umfasst die Kommunen Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten inklusive des Ortsteils Burgstetten-Erbstetten, die den Status als „Gemeinden im Siedlungsbereich“ und damit erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Die Änderung des Regionalplans betrifft nicht die festgelegten Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren. Zusätzliche Bautätigkeiten, die der neue Status als „Gemeinden im Siedlungsbereich“ den Kommunen ermöglicht, sind also nach wie vor nur dort zulässig, wo keine Konflikte mit im Regionalplan festgelegten Freiraumfunktionen zu erwarten sind. Die konkreten Siedlungsflächen und Baugebiete werden im Rahmen der Bauleitplanung von den jeweiligen Kommunen beschlossen.

Hintergrund der Festlegung der Regionalen Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang

Der Landesentwicklungsplan gibt vor, dass Siedlungswachstum insbesondere an Standorten erfolgen soll, die über einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss verfügen. Ziel dabei ist es, dass möglichst viele Menschen einen besseren Zugang zum Nahverkehr erhalten und sich infolgedessen der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht. Dieses Prinzip wird über die Ausweisung sogenannter Siedlungsachsen umgesetzt. Je nach Lage zu diesen Achsen sind die Gemeinden in der Region Stuttgart in zwei Kategorien eingeteilt: Gemeinden an einer Entwicklungsachse liegen im Siedlungsbereich. Das heißt, sie dürfen und sollen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen auch Wanderungsgewinne berücksichtigen – über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen hinaus. Das heißt, neue Baugebiete können so bemessen werden, dass in den Gemeinden auch Zuzug miteinkalkuliert wird. Zudem erhöht sich die Bruttowohndichte, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird, von 55 auf 60 Einwohner pro Hektar. Die Gemeinden, die nicht im Siedlungsbereich behalten dabei ihr Recht auf die Bereitstellung von Bauflächen im Rahmen ihrer „Eigenentwicklung“. Mit dem Ausbau der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang wurde die Schienenverbindung für die Anrainergemeinden Erdmannhausen, Kirchberg an der Murr, Affalterbach und Burgstetten aufgewertet. Damit erfüllt dieser Bereich eine wesentliche Voraussetzung, um als „Regionale Entwicklungsachse“ festgelegt zu werden. Ein Automatismus zur Festlegung Regionaler Entwicklungsachsen entlang von Bahnstrecken besteht allerdings nicht.

Ablauf einer Regionalplanänderung

Im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens werden die unterschiedlichen
Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung – soziale, ökologische und ökonomische Belange – und die damit jeweils verbundenen Wirkungen systematisch erfasst, ausgiebig beleuchtet und gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden ein Entwurf zur Änderung des Regionalplanes erarbeitet sowie ein umfassender Umweltbericht erstellt, die nach Freigabe durch die Regionalversammlung offengelegt werden. Dabei besteht sowohl für Träger öffentlicher Belange, Städte und Gemeinden als auch für die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Die Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen ebenso wie die abschließende Entscheidung über die Änderung des Regionalplans liegen dann wieder bei der Regionalversammlung. Rechtskraft erhält die Planänderung mit der Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde. Die Entscheidung darüber, ob die zusätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten auch tatsächlich genutzt und konkrete Flächen entwickelt werden, bleibt jedoch Aufgabe der Gemeinden.

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