Rohstoffvorkommen- und abbau in der Region sichern

Joachim Hülscher (AfD): Die Aufarbeitung des Themas „Rohstoffabbau und -sicherung“ ist wichtig, da sie nochmals verdeutliche, dass diese Aufgabe auf regionaler Ebene liegt. Man müsse nicht betonen, dass ein Verfahren dazu ergebnisoffen sein müsse. Von einem Regionalplanänderungsverfahren dürfe man erwarten, dass eine demokratische Entscheidung auf Basis ausführlicher Abwägungsprozesse folgt. Seine Fraktion gehe positiv in dieses Verfahren.

Untenstehend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Planungsausschuss lässt Regionalplanänderungsverfahren vorbereiten

STUTTGART: Der Verband Region Stuttgart prüft eine Änderung der im Regionalplan ausgewiesenen Standorte zur Sicherung und zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen. Der gestrige Planungsausschuss votierte mehrheitlich dafür, ein entsprechendes Verfahren vorbereiten zu lassen. Dieses umfasst unter anderem die Zusammenstellung der Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgüter in einem Umweltbericht, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Untersucht werden Gebiete in Marbach-Rieslingshausen, Markgröningen und Weissach. Während in Weissach ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden und der Standort in Markgröningen an aktuelle Produktionsanforderungen angepasst werden soll, wird für das Abbaugebiet auf Marbacher Gemarkung eine Erweiterung geprüft. Damit soll der langfristige Betrieb des Steinbruchs gesichert werden.

Die Region Stuttgart verfügt über recht großflächige Vorkommen mineralischer Rohstoffe. Es handelt sich dabei um Muschelkalk, der für die Produktion von Schotter, Kies und Sand oder – seltener – als Naturwerkstein verwendet wird, Ziegeleirohstoffe, hier vor allem Ton, sowie Sande. Gemäß dem Landesentwicklungsplan (LEP) ist der Verband Region Stuttgart für die Sicherung abbauwürdiger Rohstoffvorkommen auf seinem Gebiet zuständig. Regional bedeutsame Abbaustätten und gegebenenfalls abbaufähige Reserven sind im Regionalplan als Bereiche zum Abbau oder zur Rohstoffsicherung festgeschrieben und sollen nicht dauerhaft bebaut werden. Antragsverfahren zur Erweiterung bestehender Abbaustellen oder zur Anlage neuer Abbaustellen können nur zugelassen werden, wenn die betreffenden Flächen im Regionalplan als Vorranggebiete ausgewiesen sind. Bereits aktive Abbaustandorte sollen erst vollständig abgebaut werden, bevor neue Vorkommen erschlossen werden. Mit der letzten Regionalplanfortschreibung 2009 sind 31 Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe mit 420 Hektar und 30 Gebiete mit 430 Hektar für deren Sicherung festgelegt worden. Davon sind 21 Abbaustätten derzeit aktiv, während durch den fortschreitenden Abbau der letzten Jahre die Gesamtfläche um 20 Prozent zurückgegangen ist. Da sich zwischenzeitlich auch Siedlungen ausgeweitet haben und teilweise Schutzgebiete die Vorkommen überlagern, ist von einer zusätzlichen Verringerung abbaufähiger Vorkommen auszugehen. Jede aktive Gewinnungsstätte spielt eine wichtige Rolle für die Rohstoffversorgung vor Ort und sorgt dafür, dass aufwändige und emissionsreiche Rohstofftransporte von außerhalb der Region geringer gehalten werden. 

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