Sozialticket – fair, regional und einheitlich

Die Geschäftsstelle soll beauftragt werden, federführend ein Konzept für ein regionsweites Sozialticket zu entwickeln. Das Sozialticket soll für alle in der Region mit Erstwohnsitz ansässigen Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG, AsylbLG sowie Bezieher des Kinderzuschlages nach dem § 6a BKGG gelten. Als Berechnungsgrundlage ist der Leistungsanteil für Verkehr im Regelbedarf nach § 6 RBEG zu berücksichtigen.

  1. Bei der Konzeptentwicklung ist ein Modell unter den Gesichtspunkten fair, regional und einheitlich zu erarbeiten. Im Ergebnis soll es über den Zeitverlauf insbesondere ab dem Tag der Einführung die für die Aufgabenträger der Verkehrsunternehmen beziehungsweise den VVS erwartbaren Einnahmeverluste ermitteln, und die zusätzlichen Einnahmen durch die über das Sozialticket geworbenen Neukunden entsprechend gegenrechnen.
  • Anhand des erstellten Konzeptes sollen die voraussichtlichen Kosten und Nutzen ermittelt und dem Aufsichtsrat des VVS sowie den beteiligten Gebietskörperschaften und dem VRS unter Einbindung der Erfahrungen des Stuttgarter Models vorgestellt werden.
  • Die für die Konzeptentwicklung ggf. anteilig für den VRS notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt zu berücksichtigen.

Begründung

Finanziell leistbare Mobilität ist unabdingbar. Wer nicht mobil ist, findet wesentlich schwerer Arbeit, ist in seiner sozialen Interaktion eingeschränkt, und wird in seiner Teilhabemöglichkeit am sozialen und kulturellen Leben limitiert.

In der Region leben bereits viele tausend Menschen, die auf staatliche Transferleistungen zwingend angewiesen sind. Durch die Flüchtlingssituation wird über Jahre hinaus eine vermutlich mittlere fünfstellige Zahl dazu kommen. Ein VRS-weites Sozialticket für anerkannte Flüchtlinge unterstützt die Integration dieser Menschen.

Ein Sozialticket trägt zudem zu einer relativen Attraktivitätssteigerung der Kommunen an den Entwicklungsachsen vs. Stuttgart bei. Was wiederum zu einer -wenngleich geringen- Entlastung für Stuttgart beiträgt.

Durch die Einführung des Sozialtickets können also neue Kunden für die Nutzung des ÖPNV gewonnen, die Belastung der Stauregion durch den motorisierten Individualverkehr gemindert, Integrationschancen verbessert werden.

Ein Sozialticket gibt es in fast allen großen Städten und einigen Landkreisen in Baden- Württemberg: Konstanz Sozialticket seit 2000, Karlsruhe mit Karlsruher Pass seit 2009, Villingen-Schwenningen seit 2009, Tübingen  mit KreisBonus Card seit 2011, Mannheim mit Sozialpass seit Juli 2012, Heidelberg Rhein-Neckar-Ticket mit Heidelberg Pass seit Januar 2014, Ulm mit Lobbycard seit Juli 2014, Stuttgart für Zone 1 und 2 mit BonusCard seit 2015, Heilbronn  Stadt- und Landkreis seit April 2015. (Quelle Wikipedia)

Gerade in einer so prosperierenden Region muss ein Sozialticket möglich und gewünscht sein. Der Verband Region Stuttgart ist als gesetzlicher Aufgabenträger für den „regional bedeutsamen Schienennahverkehr mit Ziel und Quelle in der Region“ zweifellos prädestiniert dafür, die Federführung für die Konzeption eines solchen Sozialtickets zu übernehmen.

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