Sozialticket – fair, regional und einheitlich
Die Geschäftsstelle soll beauftragt werden, federführend ein Konzept für ein regionsweites Sozialticket zu entwickeln. Das Sozialticket soll für alle in der Region mit Erstwohnsitz ansässigen Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG, AsylbLG sowie Bezieher des Kinderzuschlages nach dem § 6a BKGG gelten. Als Berechnungsgrundlage ist der Leistungsanteil für Verkehr im Regelbedarf nach…