Solarenergie in der Region: Teilfortschreibung des Regionalplans und Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen

Joachim Hülscher (AfD/FR): „Die Wirtschaft hat keine gestiegene Nachfrage nach klimaneutralen Strom-/Wärmeangeboten, sondern grundsätzlich nach kostengünstigen Energieangeboten, diese könnten sinnvollerweise auch z.B. aus Kernkraft kommen“, so Hülscher. Gemäß EU-Richtlinie seien die Länder verpflichtet Gebiete für erneuerbare Energie auszuweisen. Um erhebliche Umweltauswirkungen zu verhindern seien vorrangig künstliche und versiegelte Flächen zu belegen sowie Flächen, die nicht für Landwirtschaft genutzt würden. „Konträr zu dieser EU-Vorgabe verlangt nun die Landesregierung zusätzlich die Öffnung unserer Regionalen Grünzüge. Völlig unsinnig und unnötig!“, so Hülscher. Wer die regionalen Grünzüge auch nur teilweise preisgebe, stelle die Grundsätze der Regionalplanung in Frage, daher stimme seine Fraktion nicht zu.

Nachfolgend ein Auszug aus der Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart.
Die vollständige Pressemitteilung des Verbands Region Stuttgart kann hier abgerufen werden.

Mit dem Entwurf der Regionalplanteilfortschreibung sollen 0,7 % der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen ausgewiesen werden. Dieser Entwurf geht im Juli 2024 in die Beteiligung der Öffentlichkeit.

STUTTGART: Um das Klima zu schützen, soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen vorangetrieben werden – das sagt der Bundesgesetzgeber. Das Flächenziel von 0,2 % jeder Planungsregion muss bis zum 30. September 2025 in den jeweiligen Regionalplänen umgesetzt sein.

Mit der Entscheidung der Regionalversammlung am Mittwoch, die mit breiter Mehrheit getroffen wurde, werden vor diesem Hintergrund Gebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen in einem Umfang von 0,7 % der Regionsfläche ausgewiesen. Während der im Juli anstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit kann die Bevölkerung Stellungnahmen zu diesem Entwurf abgeben. Die Beteiligung der Kommunen sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt in der Zeit von Anfang Juli bis Ende Oktober 2024.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien steht im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Windkraft- und Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen stellen keine funktionswidrige Nutzung im Regionalen Grünzug mehr dar. Der Regionale Grünzug wird daher mit Ausnahme der Kernflächen und Kernräume des landesweiten Biotopverbunds, des Waldes und der exponierten Bereiche mit einer Landschaftsbildqualität „sehr hoch“ und „hoch“ für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen geöffnet.

Für den Bau der Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die jeweilige Gemeinde notwendig – mit Ausnahme der vom Gesetzgeber privilegierten Bereiche (entlang von Autobahnen, großen Schienenstrecken und Hofstellen). Damit verfügen die Gemeinden über weitgehende Steuerungsmöglichkeiten.

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten

Die Region legt zudem zur Umsetzung des Flächenziels Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen fest. Auf diesen Gebieten kommt der Nutzung für Photovoltaik bei der Abwägung mit entgegenstehenden Nutzungen, z. B. baulichen Anlagen, ein besonderes Gewicht zu. Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten löst jedoch keine Verpflichtung der Gemeinde aus, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.

Der Entwurf der Regionalplanänderung enthält die Festlegung von Vorbehaltsgebieten auf 0,7 % der Region für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen (ca. 24,5 km²).

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